60 € zu Geburtstag, Hochzeit oder Geburt eines Kindes
Zu einem besonderen persönlichen Anlass dürfen Sie Mitarbeitenden ein Sachgeschenk bis 60 € steuer- und beitragsfrei machen. Die Grenze gilt für jeden Anlass neu und kommt zum monatlichen Sachbezug dazu. Deshalb funktioniert dieser Weg auch, wenn Ihr Team schon eine Benefit-Karte nutzt.
R 19.6 LStRR 19.6 Abs. 1 LStR: Sachleistungen des Arbeitgebers, die auch im gesellschaftlichen Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner ins Gewicht fallenden Bereicherung der Arbeitnehmer führen, gehören als bloße Aufmerksamkeiten nicht zum Arbeitslohn. Aufmerksamkeiten sind Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 €, z. B. Blumen, Genussmittel, ein Buch oder ein Tonträger, die dem Arbeitnehmer oder in seinem Haushalt lebenden Angehörigen aus Anlass eines besonderen persönlichen Ereignisses zugewendet werden.
